Seit über 20 Jahren versucht die Gesundheitspolitik das deutsche Gesundheitswesen durch Digitalisierung zu effizienter zu gestalten. Und über genau diesem langen Zeitrahmen stehen sich alle einbezogenen Akteure aus Politik, Behörden, Selbstverwaltungen der Heilberufe, Krankenkassen sowie Datenschützer gegenseitig im Wege. Zahlreiche Gesetze, Zielvorgaben, Zeitpläne, Fristen und unzählige Konferenzen und Workshops haben nur unzureichend dabei helfen können, um deutliche Fortschritte zu machen. Andere Länder auf der Welt sammeln über mehrere Jahre bereits Erfahrungen und „erleben“ eine digital unterstützte Gesundheitsversorgung. Sie können sich zu großen Teilen auf die Optimierung und Fehlerbereinigung ihrer digitalen Lösungen konzentrieren. Deutschland hingegen ist seit circa 20 Jahren mit der Diskussion beschäftigt, wie sie sich mit welchem Ziel im Gesundheitswesen digitalisieren möchten. An ein Aufschließen an digitaler Souveränität im Gesundheitsbereich um mit anderen Ländern der Welt in diesem Bereich auf Augenhöhe zu bleiben, ist derzeit noch nicht zu denken.
Am Donnerstag, den 09.03.2023 stellte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Karl-Heinz Lauterbach die neue Digitalisierungsstrategie für das deutsche Gesundheitswesen und die Pflege vor. Unterstützt wurde er dabei von seinem ärztlichen Kollegen Prof. Dr. med. Michael Hallek, Vorsitzender des Sachverständigenrats Gesundheit & Pflege. Das über 40-seitige Dokument kündigt zahlreiche organisatorische Änderungen, Ziele sowie zwei neue Digitalisierungsgesetze an. Die Strategie soll allen Akteuren im Gesundheitswesen und in der Pflege Orientierung für die weiteren technischen Entwicklungen bis zum Ende dieses Jahrzehnts geben.
„Welche Versorgung jemand bekommt, wird noch zu oft vom Zufall beeinflusst.“ – Zitat aus dem Vorwort der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege.
Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) wurde die Digitalisierungsstrategie mit allen Beteiligten aus dem Gesundheits- und Pflegebereich entwickelt. Wie genau die Einbeziehung der in Frage kommenden Berufsverbände der Gesundheitsfachberufe stattgefunden hat, wurde nicht näher erläutert. Laut BMG wurden Experteninterviews geführt, Fachforen organisiert und Online-Kommentierungen ermöglicht. So sei eine „gemeinesame Vision“ erarbeitet worden.
Erkennbar ist, dass die zwei angekündigten Gesetze nicht nur die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens und der Pflege beschleunigen soll, sondern die Zielvorgaben auf Ebene der Europäischen Union geplanten EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS) in Deutschland vorbereiten möchte. Dies wird in dem 44-seitigen Dokument offen dargelegt. Analog zum EU-Parlament wird es ein Gesetz zur Primärdatennutzung (direkte Behandlung von Patienten) und ein Weiteres für die Sekundärdatennutzung (für die wissenschaftliche Forschung) geben.
Nachfolgend gehe ich auf die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte der Digitalisierungsstrategie ein.
Das Digitalgesetz: Fokus auf die direkte Patientenbehandlung (Primärdatennutzung)
Die Primärdatennutzung meint Gesundheitsdaten, die im Rahmen der unmittelbaren Behandlung von Patienten in Arztpraxen oder Krankenhäuser erhoben und genutzt werden.
1. Der Betreiber der Telematikinfrastruktur (gematik) wird zu 100 Prozent verstaatlicht
Im Auftrag des Gesetzgebers haben die Spitzenorganisationen von der Landesärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen usw. die gematik im Jahr 2005 gegründet. Aufgabe der gematik ist es, eine sichere und vertrauliche technische Umgebung (Telematikinfrastruktur) für das Gesundheitswesen aufzubauen, um einen datenschutzkonformen Austausch von medizinischen Informationen zu ermöglichen. Große Fortschritte blieben nach 14 Jahren aus. Unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Jans Spahn übernahm 2019 der Bund 51 Prozent der Gesellschaftsanteile der gematik. Damit war eine Mehrheitsentscheidung durch das BMG festgelegt.
Herr Lauterbach führt letztlich mit der neuen Digitalisierungsstrategie diesen Weg in letzter Konsequenz zum Abschluss. Die gematik soll zu einer Digitalagentur umgestaltet werden, die zu 100 Prozent in die Trägerschaft des Bundes fällt. Damit werden alle weiteren Gesellschafter (Spitzenverband der Krankenkassen, Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Kassenärztliche Vereinigungen usw.) nicht länger in die finalen Entscheidungen beteiligt. Damit jedoch nicht genug. Das traditionelle Vetorecht des Bundesamtes für Datenschutz und Informationsverarbeitung (BfDI) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde ihnen entzogen. Als Trostpflaster werden alle vorgenannten Institutionen in einen Ausschuss verschoben, der regelmäßig tagen und Empfehlungen an die Digitalagentur abgeben soll. Empfehlungen sind durchaus etwas anderes als am Entscheidungstisch mitzudiskutieren.
2. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird die persönliche Gesundheitsplattform der Zukunft
Die Hauptrolle der neuen Digitalisierungsstrategie spielt im Wesentlichen die elektronische Patientenakte (ePA). Sie ist ein digitaler Ort, an dem Gesundheitsdaten von Patienten gesammelt werden soll. Ärzte können mit Zustimmung des Patienten auf die ePA zugreifen und dort medizinische Informationen einsehen oder neu hinzufügen. Seit 2021 bieten gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten auf Antrag eine ePA zur Verfügung. Allerdings ist die Inbetriebnahme der ePA mit gewissen Sicherheitshürden verbunden, die vielen Versicherten zu aufwändig sind. Krankenkassen scheuen daher Versicherte eingehend über die ePA zu informieren, weil sie befürchten, dass Bürger:innen überfordert sein könnten. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die selbst digital Affine Personen Recherche-Kompetenz, Geduld und technisches Fingerspitzengefühl benötigen, um die ePA betriebsbereit zu machen. Es ist schwer vorstellbar, wie ein 80-jährige ältere Menschen oder gar Beeinträchtigte dies ohne Hilfe handeln sollen. Nicht grundlos besitzen auch zwei Jahre nach der Einführung von 73 Millionen unter 1 Prozent der gesetzlich Versicherten eine ePA. Weitaus geringer liegt die Zahl derer, die ihre ePA mit ersten medizinische Daten befüllt haben.
2.1 ePA für alle
Mit dem Digitalgesetz soll die ePA deutlich vorangetrieben werden. Man dreht das bisherige Verfahren, bei dem Versicherte eigenständig aktiv werden mussten um eine ePA zu erhalten abgeschafft. Dies fängt damit an, dass gesetztliche Krankenkassen dazu verpflichtet werden grundsätzlich für jeden ihrer Versicherten eine ePA anzulegen. Versicherte müssen für die Anlage einer ePA nichts mehr tun. Bürger:innen müssen aktiv werden, wenn sie keine ePA möchten und widersprechen. Hier soll eine simple Widerspruchslösung geschaffen werden. In Österreich wird die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) so umgesetzt. Etwa 3 Prozent der Bevölkerung hat dort der Anlage einer ELGA widersprochen. 97 Prozent verwenden die österreichische Version einer Patientenakte.
Die ePA soll künftig über alle persönlichen Gesundheitsdaten verfügen und sich zu einer Plattform weiterentwickeln. So soll für Patienten ohne jegliche medizinischen Kenntnisse mehr Gesundheitssouveränität erreicht werden. Röntgenbilder oder andere Untersuchungsergebnisse sollen unmittelbar in der ePA von Patienten selbst eingesehen werden können. Damit entfällt für Arztpraxen oder Krankenhäuser die regelmäßigen Nachfrage nach Patientendokumenten. Zugleich werden Patienten aus der Bittsteller-Position gehoben, ständig Arztpraxen um eine Kopie ihrer medizinischen Dokumentation bitten zu müssen.
2.2 Automatische Befüllung der ePA
Bisher war die Idee, dass Patienten ihren Behandler aktiv darum bitten sollten, medizinische Daten, in ihrer ePA abzuspeichern. Das Digitalgesetz soll vorsehen, dass dieser Vorgang zu einem routinierten Automatismus in Praxen und Krankenhäuser werden soll. Behandler:innen und Patienten müssen sich nicht mehr bewusst für eine Datenspeicherung in die ePA entscheiden, sondern dies soll automatisch während der Arzt unter Anwesenheit der Patienten seine Behandlung im IT-System dokumentiert geschehen. Die ePA soll quasi im Hintergrund nebenher befüllt werden. Bis 2027 sollen mindestens 80 Prozent aller Laborergebnisse in der ePA verfügbar sein und an das Forschungsdatenzentrum weitergeleitet werden.
2.3 Von der Verknüpfung des elektronischen Rezept (eRezept) bis hin zum elektronischen Medikationsplan (eMP)

Das elektronische Rezept (eRezept) sowie der elektronische Medikationsplan (eMP) sind im Grunde genommen keine Neuerfindung des Digitalgesetzes. Beide Anwendungen sind seit mehreren Jahren in Planung. Allerdings nur in der Theorie. Insbesondere die Einführung des eRezeptes wurde aus organisatorischen und technischen Gründen mehrfach terminlich verschoben (ebenso, wie zuvor die zuletzt eingeführte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)). Zuletzt wurde in der Region Westfalen-Lippe etwa 1 1/2 Monate eine Testphase mit vielen Praxen unter Federführung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe durchgeführt. Leider scheiterte das Projekt aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken. Das Digitalgesetz sieht als neuen für alle Praxen und Krankenhäuser verpflichtenden Termin den 01.01.2024 vor.
Neu im Digitalgesetz ist jetzt, dass die Daten des eRezeptes in die persönliche ePA automatisch einfließen sollen. Bei chronisch Kranken Patienten, die zum Beispiel an Diabetes oder Krebs leiden, wird dabei in die ePA ein elektronischer Medikationsplan (eMP) generiert. Dies soll spätestens zum Ende 2025 dazu beitragen, Wechselwirkungen von Medikationen durch technische Unterstützung (Künstliche Intelligenz) schneller zu erkennen und einen Hinweis an Behandler zu melden.
2.4 Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) kommunizieren mit der ePA
DiGAs und DiPAs sollen nicht nur als App-Anwendungen Kranken und Pflegebedürftige unterstützen. Es soll eine technische Schnittstellen zur ePA geschaffen werden, um nicht nur Daten in die ePA übertragen zu können, sondern selbst ebenfalls Daten aus der ePA auslesen können, sofern dies medizinisch für Patienten sinnvoll erscheint.
3. Telemedizin ohne Grenzen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für telemedizinische Leistungen. Die spätestens durch die Corona-Pandemie bekannteste Telemedizin-Anwendung ist die Videosprechstunde. Bisher galt für gesetzlich Krankenversicherte eine Limitierung von telemedizinischen Leistungen bei 30 Prozent. Hieran mussten sich Praxen und Krankenhäuser halten, wollten sie sicherstellen, dass die Krankenkassen der Patienten die Kosten übernahmen. Diese Grenze soll aufgehoben werden. Man möchte der Telemedizin eine volle Potenzialentfaltung ermöglichen.
3.1. DiGA und DiPA gehen mit der Telemedizin Hand in Hand
DiGAs und DiPAs sollen künftig mit telemedizinischen Anwendungen (z. B. Telemonitoring oder Videosprechstunde) Daten kombinieren und austauschen können. Damit werden DiGAs und DiPAs mehr in den Versorgungsalltag eingebunden.
3.2 Telemedizinische Gesundheitsleistungen am Kiosk
Ein Gesundheitskiosk ist in Deutschland ein relativ neues Phänomen. Das Erste eröffnete 2018 in Hamburg. Seit 2021 eröffnen sie in ganz Deutschland. Doch was hat es damit auf sich? Kurzum sind Gesundheitskioske Anlaufstellen, wo Bürger:innen sich über Gesundheitsthemen beraten lassen können. Hier werden Menschen über vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen informiert oder sogar Schulungen angeboten. Insbesondere in Regionen, wo es wenige Arztpraxen und Krankenhäuser gibt, sollen Bürger:innen über einen direkten Zugang (ohne Termin) sich über Gesundheitsthemen informieren und qualifiziert beraten lassen können.
Diese sich aktuell verbreitenden Gesundheitskioske sollen künftig um telemedizinische Leistungen erweitert werden (Assistierte Telemedizin). So sollen die Anlaufstellen Bürgeri:innen dabei unterstützen können zum Beispiel eine Videosprechstunde mit einem Facharzt durchführen zu können. Auch Apotheken sollen hierzu befähigt werden solche Angebote bereitstellen.
4. Digitale Gesundheitsämter und Krankenhäuser
Bis 2026 sollen die etwa 60 Prozent aller Gesundheitsämter bis zum dritten Quartal 2026 in mindestens drei Fachbereichen um zwei Stufen (gemäß Reifegradmodell der Gesundheitsämter) erfolgen. Nahezu die Hälfte aller Krankenhäuser sollen gleichermaßen in mindestens zwei Fachrichtungen um zwei Stufen verbessert werden (entsprechend Reifegradmodell DigitalRadar). Den dort tätigen Gesundheitsfachberuflern soll ein Austausch durch digitale Fort- und Weiterbildungsangebote ermöglicht werden.
Letztlich soll langfristig durch einen höheren Digitalisierungsgrad in der Gesundheits- und Pflegeversorgung ein individualisierte medizinische Behandlung für Patienten ermöglicht werden. Traditionell wird in der Medizin überwiegend auf aktuelle Erkrankungen reagiert. Die Datenanalyse soll Menschen künftig dabei unterstützen durch Vorsorgemaßnahmen gegenzusteuern, sodass es idealerweise gar nicht erst zur ernsthaften Leiden kommt.
5. Alle müssen in die TI
Bemerkenswert ist, dass laut der Digitalisierungsstrategie mittelfristig alle Leistungserbringer zur Anbindung an die TI verpflichtet werden sollen. Das bedeutet, dass neben Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Psychotherapeuten jetzt weitere Gesundheitsfachgruppe, wie z. B. Heilpraktiker sich ab einem zu bestimmenden Stichtag an die TI anschließen müssen. Bisher galt dies z. B. für Hebammen auf freiwilliger Basis.
„Man müsse sich die Frage stellen, warum ein Unternehmen wie Biontech Deutschland den Rücken kehrt…“ – Bundesgesundheitsminister Lauterbach in der Pressekonferenz in Berlin mit Blick auf die Bekanntgabe der Mainzer mRNA-Spezialisten, ein Krebsforschungszentrum in Großbritannien statt in Deutschland aufzubauen.
2. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG): Fokus auf die wissenschaftliche Forschung (Sekundärdatennutzung)
Ein sicherer und vertraulicher Datenraum soll für Forschungszwecke entstehen. Die Sekundärdatennutzung stellt die Verwendung von Gesundheitsdaten (z. B. aus der ePA) im Rahmen der Forschung oder zur Entwicklung neure Innovationen (z. B. neue Medikamente oder Therapien etc.) dar. Der Gebrauch von Gesundheitsdaten, die täglich bei Behandlungen von Patienten generiert werden, soll so weit optimiert werden, dass Wissenschaftlern diese Daten in pseudonymisierter Form zur Forschung (z. B. Krebsforschung) zur Verfügung gestellt werden können. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie unverfügbar die Datenbestände in Deutschland sind, obwohl wir mit über 80 Millionen Menschen, das bevölkerungsreichste und damit zugleich datenreichste Land Europas sind. Um künftig im öffentlichen Gesundheitsbereich und der Forschung zielgerichtet agieren zu können, ist die Einrichtung eines Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit vorgesehen. Dies soll zu besseren gesundheitspolitischen Entscheidungen im öffentlichen Gesundheitswesen beitragen. Hierzu soll das GDNG die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um Daten aus digitalen Gesundheitsregister, Studien-, Gesundheits- und Pflegedaten zu verknüpfen. Auch über die persönliche ePA von Patienten soll eine Verknüpfung ermöglicht werden.
Mindestens 300 Forschungsvorhaben sollen bis Ende 2026 durch Gesundheitsdaten in dem neuen Forschungsdatenzentrum (FDZ) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ermöglicht werden. Gesundheitsdaten aus der ePA sollen in regelmäßigen Abständen, mindestens monatlich, an das FDZ übertragen werden.
2.1 Datennutzung für die kostentragenden Gesundheitsorganisationen nutzen können
Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Kassenärztliche Vereinigungen sollen auf Gesundheitsdaten zugreifen dürfen um regionale Defizite in der Versorgung von Bürger:innen rasch zu erkennen und gegensteuern zu können.
2.2 Datenschutzregelungen für überregionale Forschungszwecke soll vereinfacht werden
Die Genehmigung für ein Forschungsprojekt einzuholen, dass sich über mehrere Bundesländer hinzog war bisher eine große Hürde für Institutionen. Forscher und Innovatoren sahen sich vor dem grotesken Problem, dass Sie exakt den gleichen Sachverhalt den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten vortrugen und unterschiedliche datenschutzrechtlichen Bewertungen erhie
lten. So konnte ein Landesdatenschutzbeauftragter unter gewissen Bedingungen dem Forschungsanliegen zustimmen, während ein Bundesland weiter der nächste Landesdatenschutzbeauftragter das Anliegen so kritisch sah, dass er eine Durchführung ablehnte. Dies soll sich durch das GDNG nun endlich ändern. Kurzfristig soll die Datenschutzaufsicht länderübergreifend vereinheitlicht geregelt werden, sodass in naher Zukunft lediglich ein Landesdatenschutzbeauftragter zuständig ist und angefragt werden muss.
Zudem würde sich die deutsche Gesundheitspolitik für eine einheitliche Auslegung nationaler und europäischer Datenschutzrechts im Gesundheitswesen einsetzen. Dabei werde man sich an existierenden Lösungen aus anderen EU-Staaten orientieren. Dabei wolle man eine Balance zwischen Datenschutz und Schutz seiner Bürger:innen und der Datensouveränität jedes Einzelnen von uns abwägen.
2.3 Mehr Gesundheitsdaten zur Analyse des menschlichen Erbguts
Die Genommedizin hat ihren Fokus auf personalisierte Medizin. Das bedeutet, dass anhand des menschlichen Erbguts analysiert wird, welche Erkrankungen Jahre im Voraus prognostiziert werden können. So besteht eine Chance schon im Vorfeld, bevor das medizinische Problem akut wird, durch Therapie, Operationen oder medikamentöse Behandlungen der Tendenz entgegenzuwirken. Dies verhindert, dass Menschen ernsthaft erkranken, medizinisches Fachpersonal wird entlastet und letztlich Kosten im Gesundheitswesen eingespart. Insbesondere Bürger:innen mit bevorstehenden Krebserkrankungen oder seltene Erkrankungen können hiervon erheblich profitieren. Medizinische Daten aus digitalen Register, einer persönlichen ePA und dem EU-Gesundheitsdatenraum können sinnvoll zusammengeführt und kombiniert werden.
2.4. Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammenfügen
Die Verknüpfung von Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen soll sichergestellt werden: Hierzu zählen unter anderem Versorgungsdaten aus der direkten Behandlung von Patienten, Abrechnungsdaten von Krankenkassen, Studien-, Genom- und Registerdaten. Durch den sicheren Datenzugriff für öffentliche sowie private Forschung soll Deutschlands Rolle als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort gestärkt werden. In der ersten Stufe ist beabsichtigt einen Teil der Krebsregisterdaten aller Bundesländer im Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert-Koch-Institut zusammengeführt werden. In einer zweiten Stufen sollen alle Krebsregisterdaten anlassebezogen zusammengebracht und mit anderen Daten über eine gemeinsame Plattform verknüpft und zugänglich gemacht werden.
2.5. Künstliche Intelligenz (KI) soll unterstützen komplexe Erkrankungen zu erkennen und zu therapieren
Riesige Datenmengen (Big Data) machen den Einsatz von KI absolut sinnvoll. So sollen die Gesundheitsdaten als Test- und Trainingsdatensätze für den Einsatz von KI dienen. Zu denkbaren Einsatzbereichen gehören beispielsweise die Interpretation v
on medizinischen Bildern aus der Radiologie, die Krankheitsführerkennung und -überwachung oder die Erkennung ähnlich komplexer Erkrankungen aus großen Datensammlungen. KI-Sprachassistenten sollen zum Beispiel anhand von bestimmten Biomarkern in der Lage sein frühzeitig neurodegenerative Erkrankungen schneller zu diagnostizieren.
Stimmen aus den Gesundheitsinstitutionen
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen begrüßt die geplanten Ziele zur ePA, hält es für keine gute Idee die zentralen Akteure des Gesundheitswesens durch Verstaatlichung der gematik von allen Entscheidungen auszuschließen. Ähnlich sieht dies der Verband der Ersatzkassen. Sie verweist auf andere staatliche Digitalisierungsprojekte wie z. B. das Bürgerportal, dass nicht unbedingt für Optimismus sorgt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert das Opt-Out-Verfahren bei der ePA grundsätzlich und befürchtet nicht digital affine Schwerstkranke könnten mit einer Widerspruchslösung überfordert sein. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bezeichnet die Digitalisierungsstrategie des BMG als unrealistisch und lehnt diese daher ab. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist skeptisch im Hinblick der Praxistauglichkeit der Strategie, doch sie bewertet positiv, dass die Finanzierung und Verantwortlichkeit der Digitalagentur nun zu 100% beim Bund liegt. Die Bundesärztekammer wünscht sich konkrete Umsetzungsvorschläge für das angedachte Opt-Out-Verfahren der ePA. Die Bundeszahnärztekammer hält es für fraglich, ob unter Verzicht der Expertise aus den Berufskammern die Akzeptanz bei Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Patienten gesteigert werden. Das der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) die Vorgehensweise unterstützt, dürfte angesichts der Struktur seiner Verbandsmitglieder kaum überraschen.
Ausblick und Fazit:

ePA-Daten für Versicherungen?
In ferner Zukunft soll die Bedeutung der ePA weiter ausgebaut werden. Nicht nur für die medizinische Versorgung und Forschung soll sie als Gesundheitsplattform diensten, sondern Kranken- und Pflegeversicherungen sowie für gesetzliche Renten- und Unfallversicherungen sollen die Daten erhalten. In der Digitalisierungsstrategie ist die Rede davon, dass es im „Interesse der Versicherten“ sei, wenn Versicherungen die Daten zur Ermittlung von regionalen Versorgungsbedarfen und -defiziten zur Verfügung gestellt werden. Dieser Punkt sollte von allen offiziellen Vertretern im Gesundheitswesen genau beobachtet werden. Es mag aus gesundheitlicher Perspektive im Interesse des Versicherten sein, mit dem Rauchen aufzuhören, kalorienärmer sich zu ernähren oder mehr Sport zu betreiben. Doch, was wenn Patienten der Empfehlung ihrer Krankenkasse nicht folgen? Kann eine Krankenkasse dann die eigenen Gesundheitsdaten gegen die Versicherte selbst verwenden und Zuzahlungen verweigern bzw. Beiträge erhöhen? Auch, wenn dies den vorgenannten Organisationen untersagt ist, wie will man das kontrollieren und unterbinden? Hier sollte im angekündigten GDNG darauf geachtet werden.Ich prognostiziere, dass Patienten und große Teile der Berufsgruppen im Gesundheitswesen spätestens an dieser Stelle erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken haben werden. Es ist schon etwas anderes, wenn man das Gefühl hat, dass Versicherungen das eigene Gesundheitsverhalten oder die tägliche Arbeit von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern etc. messen können. Der nächste Schritt, dass sich Krankenversicherte oder Berufsgruppen für ihr Handeln gegenüber den Versicherungen und Krankenkassen rechtfertigen müssen, ist dann nicht mehr allzu weit entfernt. Spannend wird es in diesem Fall zu beobachten, wie Versicherungen mit einer Person in Zukunft umgehen werden, wenn sie zu dem Kreis der Bürger:innen gehört, die einer Nutzung der ePA widersprochen haben.
Realistische Ziele?
Die Dringlichkeit der Digitalisierung des Gesundheits- und Pflegewesens ist aus meiner Sicht absolut gegeben. Umso wichtiger ist es, einen verbindlichen Fahrplan zu erstellen, der IT-Unternehmen sowie Gesundheitsinstitutionen als roter Faden für die nächsten Jahre dienen kann. Doch abgesehen vom eRezept erscheinen aus heutiger Sicht viele der angekündigten Ziele ambitioniert und in dem angedachten Zeitraum kaum erreichbar. Die Erfahrungen bei der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zeigen aktuell, wie schwerfällig Änderungen in den Jahrzehnte alten Regularien unseres Gesundheitswesens sind. Da fällt es schwer, zu glauben, dass die Termine zeitgerecht einhaltbar sind. Um nicht missverstanden zu werden: Ich denke, dass die Setzung hoher Ziele absolut sinnvoll ist, ich halte sie nicht für realistisch unter der vorgegebenen Zeit. Dennoch finde ich richtig entsprechenden Druck aufzubauen und den Weg zur Digitalisierung zu gehen.
Keine selbst frei gewählten Fristen des BMG
Bei so vielen Zielen und Terminfristen ist es quasi schon vorprogrammiert, dass es zu mehreren Terminverschiebungen kommen wird. Allerdings war das BMG nicht völlig frei in ihrer Terminfestlegung. Das EU-Parlament hat gleichermaßen enge Zeitpläne für einen EU-Gesundheitsdatenraum gefasst, den alle EU-Staaten einhalten müssen, egal, an welchem Punkt der Digitalisierung des Gesundheitswesens sie stehen. Es ist wenig überraschend und verständlich, dass die neue Strategie diese Vorgaben ebenfalls berücksichtigt.
Ist eine zu erwartende geringe Widerspruchsquote gleichzusetzen mit hoher Akzeptanz für die ePA?
Die neue Opt-Out-Strategie (sich optional gegen etwas zu entscheiden) wird zweifellos die ePA unter den gesetzlich Krankenversicherten verbreiten, sodass ein Großteil der Anlage und der Verwendung ihrer Gesundheitsdaten stillschweigend zustimmen wird. Ob dies mit einer hohen Akzeptanz der ePA verstanden werden kann, muss sich noch zeigen. Chronisch schwerkranke Menschen dürften kaum ein Widerspruch gegen eine ePA oder der Nutzung ihrer medizinischen Daten für die Forschung erheben. Gesunde Bürger:innen können es sich definitiv leisten gegen eine Nutzung ihrer ePA zu entscheiden. Ein Widerspruch ist nicht als endgültig zu sehen, sondern immer nur als eine Entscheidung für den Moment. Eine dauerhafte Verschlechterung der eigenen Gesundheit kann Menschen ggf. dazu bewegen zu einem späteren Zeitpunkt sich bewusst für die Anlage einer ePA zu entschließen.
Der Einfluss der Ärztschaft
Daneben wird es eine nicht unerhebliche Gruppe von nicht digital affinen Menschen geben, die nicht verstehen und einschätzen können, welche Konsequenzen die Nutzung bzw. Nicht-Nutzung einer ePA für sie bedeutet. Es nützt herzlich wenig, wenn die Verantwortung für die Aufklärung formell den Krankenkassen zugeschoben wird. Von allen Gesundheitsfachberufen haben Ärzte das größte Vertrauen bei Bürger:innen inne. Allein dieser Berufsgruppe ist es möglich, die Bevölkerung zu Vertrauen oder Misstrauen gegenüber der ePA zu bewegen. Bisher ist es der deutschen Gesundheitspolitik nicht gelungen, sich diesen Einfluss zu nutze zu machen. Ärzte werden nur dann dazu motiviert sein ePA-skeptische Patienten zu überzeugen, wenn sie selbst einen deutlichen Vorteil hiervon haben. Dieser Mehrwert ist in den vergangenen Jahrzehnten vernachlässigt worden.
Darf die Angst vor Datenmissbrauch den Fortschritt lähmen?
Datennutzung ist eine immer mit gewissen Risiken verbunden, gerade bei Gesundheitsdaten. Allerdings gehören zu solchen ethischen Debatten nicht nur die zu betrachtenden Gefahren, sondern auch der Nutzen und Mehrwert für die gesamte Gesellschaft. Es ist nicht nur unsere Verantwortung, diese medizinischen Daten zu schützen, es ist gleichermaßen unsere ethische Pflicht aus solchen Daten die bestmöglichen Erkenntnisse zu gewinnen, um medizinische Behandlungen oder die Entwicklung neuer besserer Medikamente für uns alle voranzutreiben? Ich denke, dass diese Diskussionen ausgewogen geführt werden müssen. Gewisse Risiken sind stets gegeben, somit völig normal. Aber eventuelle Bedrohungen dürfen uns nicht so weit lähmen, dass wir im Stillstand verharren. Der Großteil der Gesellschaft fliegt, ungeachtet des Faktes, dass ein gewisses Risiko für einen Flugzeugabsturz besteht. Wir nutzen Online-Banking, obwohl wir wissen, dass Hacker Abhebungen aus unseren Konten tätigen könnten. Doch warum tun wir das, obwohl wir die Risiken kennen? Ganz einfach! Weil der Vorteil gegenüber den möglichen Risiko überwiegt.
Kritisch umgehen sollte man mit Kategorien von Daten, die ein hohes Potenzial an Diskriminierung aufweisen. Hierzu zählen beispielsweise psychische Erkrankungen oder ein durchgeführter Schwangerschaftsabbruch. Diese Informationen sollten in der ePA einen besonderen Schutz aufweisen und auf ein noch höheres Sicherheitsniveau angehoben werden. Aber diese Daten sollten nicht nur für unbefugte Hacker geschützt werden, auch sollten diese Daten nicht automatisch für alle Gesundheitsfachberufe einsehbar sein. Ein Orthopäde muss für die Verordnung von Schuheinlagen nicht zwingend über die psychischen Erkrankungen eines Patienten Bescheid wissen. Mutig ist, dass das Vetorecht des BfDI sowie das BSI bei der Digitalagentur nicht mehr bestehen wird. Auch die Selbstverwaltungen wurden entmachtet, da die Digitalagentur zu 100 Prozent dem Bund gehört. Beide Behörden sowie alle Selbstverwaltungen der Gesundheitsfachberufe werden in einen beratenden Ausschuss verlagert und dürfen an die Digitalagentur Empfehlungen abgeben.
Was wird die ePA mit den Nutzern machen?
Die Vorstellung, dass jeder von uns an einem einzigen digitalen Ort – der ePA – alle persönlichen medizinischen Daten einsehen kann, dürfte ein völlig neues Gefühl für die Menschen in Deutschland bedeuten. Wenn ich jederzeit im Zugriff habe, dass meine Blutzuckerwerte bedenklich sind, dass ich meinen letzten Vorsorgetermin verpasst habe oder dass ich mittlerweile mehrere Medikamente regelmäßig einnehme, kann dies zu einem bewussteren Umgang mit der eigenen Gesundheit beitragen. So können beispielsweise Verbesserungen hinsichtlich meiner Blutwerte oder meines Gewichts zu einem positiveren Lebensgefühl und mehr Motivation fördern. Zuvor waren medizinische Informationen etwas, was in einem Schrank oder auf Servern allein in einer Arztpraxis oder einen Krankenhaus lag. Nur in bestimmten Fällen verfügte ich über reichhaltige Informationen über meine Gesundheit in meinen Unterlagen. Jetzt plötzlich können wir alle sehen, was für Daten in den jeweiligen Einrichtungen über uns erhoben wurden. Das verschafft uns ein Stück weit mehr Eigenverantwortung und Mitsprachemöglichkeit.
Ein ambitioniertes Ziel ist sukzessive 80 Prozent der Papier-Kommunikation im Gesundheitswesen digital stattfinden zu lassen. Ob die ePA bereits in der Lage ist Jahrzehnte alte Routineprozesse im Gesundheitswesen so rasch abzulösen, bleibt zu bezweifeln. Nicht einmal Tech-Riesen, wie Facebook oder Google ist es innerhalb von drei Jahren gelungen, so schnell zu wachsen. Dennoch sind hohe Zielvorgaben verständlich und bauen einen gewissen Druck bei allen Beteiligten auf.
Kammern, Kassen und Krankenhausvertretungen sind raus!
Dies ist äußerst bemerkenswert, denn es erscheint schwer vorstellbar, dass beispielsweise die Bundesärztekammer oder die Kassenärztliche Bundesvereinigung dabei zugestimmt hätten, ihr Mitspracherecht in der gematik (in Zukunft Digitalagentur) vollständig abzuschaffen. Vielmehr ist anzunehmen, dass zumindest an dieser Stelle kein Verhandlungsspielraum den Berufsverbänden zugebilligt wurde. Ab diesem Zeitpunkt lässt sich künftig ein eindeutiger Verantwortlicher für den Erfolg sowie den Misserfolg für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens identifizieren – die Bundesregierung.
Wurde aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt?
Werden mit der vorgestellten Digitalisierungsstrategie die Fehler der Vergangenheit korrigiert? Wie so häufig lässt sich hier keine pauschale Aussage treffen. In jedem Fall muss man anerkennen, dass es ein Versuch ist, eine Änderung bei der künftigen Vorgehensweise zu bewirken. Schon alleine die Umstrukturierung der gematik GmbH zu einer staatlichen Digitalagentur, kann erhebliche Änderungen für den weiteren Verlauf der Digitalisierung des Gesundheitswesen bedeuten. Eine echte Zeitenwende ist dieser Schritt jedoch nicht. Schon der Vorgänger des aktuellen Bundesgesundheitsministers, Herr Jens Spahn, hatte bereits die Gesellschaftsstruktur der gematik so umgestaltet, dass 51% der Anteile das BMG innerhatte. Allein dieser Fakt bewirkte schon damals, dass das BMG letztlich alle Entscheidungen final traf, indem es die Mehrheitsentscheidung für sich gesichert hatte. Eine Verbesserung hat diese Mehrheitssicherung in der gematik nicht nach sich gezogen. Die ePA spielt in der Gesundheitsversorgung bis heute keine Rolle. Die eAU wurde nach mehrfachen Terminverschiebungen bis heute auf sehr holprigen Wege eingeführt. Die bundesweite Einführung des eRezeptes ist letztlich ebenfalls bisher gescheitert. Der neueste (mehrfach nach hinten geschobene) Einführungstermin ist nun der 01.01.2024. Mal sehen, ob das, was wird.
Das Thema der digitalen Pflege findet mehr Beachtung
Ein Kompetenzzentrum für digitale Lösungen in der Langzeitpflege soll aufgebaut werden, um potenzielle Optimierungen für den Pflegebereich zu verbessern. Des weiteren soll im pflegerischen Bereich ein Informationsportal entwickelt werden, um Unterstützungs- und Beratungsangebote für betroffene oder angehörige Bürger:innen zu erleichtern. Anders ausgedrückt könnte man sagen, man will durch dieses „Unterstützungsangebot“ Bürger:innen zu befähigen sich selbst bzw. ihre zu pflegenden Angehörigen selbst zu helfen. Diese Maßnahme nach dem Motto „Selbst ist der Mann“ soll dazu beitragen, dass Pflegekräfte ein Stück weit entlastet werden. Inwieweit diese Maßnahme helfen kann, bleibt abzuwarten. Unbestreitbar ist, dass Pflegepersonal dringend geholfen werden muss. Diese Maßnahme zeigt aber auch, wie verzweifelt die Pflegekräfte-Mangel aktuell ist.
Einzelnachweise
- Bundesgesundheitsministerium (BMG): GEMEINSAM DIGITAL – Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege
- Bundesgesundheitsministerium (BMG): Informationen zur Digitalisierungsstrategie
- Spitzenverband Bund der Krankenkassen: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
- Verband der Ersatzkassen (vdek): Pressemeldung des vdek
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Pressemitteilung der KZBV
- Bundesärztekammer (BÄK): Pressemitteilung der BÄK
- Bundeszahnärztekammer (BZÄK): Pressemitteilung der BZÄK
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): Pressemitteilung der DKG
- Deutsche Stiftung Patientenschutz: Pressemeldung Stiftung Patientenschutz
- Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed): Stellungnahme des BVMed
- Bundesgesundheitsministerium (BMG): Digitalisierungs-Reifegradmodell der Gesundheitsämter
- Konsortium DigitalRadar: Modell-Reifegradmessung Krankenhaus
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Forschungsdatenzentrum (FDZ)
