VDA steht für Vertrauensdiensteanbieter. VDAs sind gemäß der europäischen eIDAS-Verordnung, Artikel 3 (16), Unternehmen, die elektronische Siegel, Signatur oder Website-Zertifikate anbieten. Sogenannte qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter erfüllen die strengen Sicherheitsanforderungen der eIDAS-Verordnung. Darin ist auch vorgegeben, dass VDAs alle zwei Jahre in einem aufwändigen Verfahren von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle (z. B. TÜV-IT) auf eigene Kosten überprüft werden. Das Ergebnis der Überprüfung müssen die Unternehmen fristgerecht den zuständigen Aufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedsstaaten mitteilen. In Deutschland ist die zuständige Aufsichtsbehörde die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundesamt für Informationsicherheit in der Informationsstechnik (BSI) mitgeteilt. Die EU-Kommission hat alle qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter auf ihrer Website veröffentlicht. Des Weiteren hat die BNetzA auf ihrer Website die derzeit in Deutschland zugelassenen VDAs und die von ihnen angebotenen Dienste gelistet.
Einzelnachweise
- eIDAS-Dashboard EU-Kommission: Trusted Lists
- BNetzA: Übersicht aller deutschen Vertrauensdiensteanbieter
