Das Kürzel PKI steht für Public Key Infrastruktur. Die PKI stellt öffentliche Schlüssel bereit zur Generierung, Verteilung und Gültigkeitsprüfung von digitalen Zertifikaten. Diese technische Infrastruktur ermöglicht eine vertrauenswürdige Zuordnung von Informationsobjekten. Diese Informationsobjekte können Personen, Organisationen oder andere Dinge sein. Derartige PKIs werden unter strengen sicherheitsorientieren Bestimmungen betrieben.
Das Prinzip einer PKI basiert auf der asymmetrischen Verschlüsselung. Hierbei wird für jeden Beteiligten, ein zwei verknüpfte Schlüssel erstellt. Einerseits handelt es sich dabei um den persönlichen (geheimen) Schlüssel und einen öffentlichen Schlüssel, welcher für andere PKI-Teilnehmer einsehbar ist. Die PKI bildet quasi eine Art öffentliches Verzeichnis vertrauenswürdiger Identitäten ab.
Der persönliche geheime Schlüssel ist so generiert, dass eine Datei, die mit dem öffentlichen Schlüssel verschlüsselt wurde, nur mit dem zugehörigen privaten Schlüssel wieder entschlüsselt werden kann. Der private Schlüssel ist u. an dazu in der Lage eine Datei digital zu signieren. Mit dem verknüpften öffentlichen Schlüssel kann jederzeit technisch überprüft werden, ob die Datei seit der Signatur unverändert ist.
In digitalen Zertifikaten finden sich u. a. Informationen über den Gültigkeitszeitraum der Signatur und dem Besitzer der Signatur. Digitale Zertifikate von eIDAS-konformen Vertrauensdiensteanbietern müssen diese Zertifikate nicht im Vorfeld austauschen, denn sie sind in der öffentlichen PKI der EU-Trusted List zugänglich. Die Zertifikate sind jeweils nur begrenzte Zeit gültig. Für die derzeit verwendeten bzw. sich in Planung befindlichen elektronischen Ausweisdokumente werden zwei Public Key Infrastrukturen benötigt.
